Information zu Änderungen im Waffengesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18.05.2017 Änderungen im Waffengesetz beschlossen. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung am 02.06.2017 zugestimmt. Ziel des neuen Waffengesetzes soll es sein, den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anzuheben. Für Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Bisher war es ausreichend, Lang- und Kurzwaffen in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA 24992 aufzubewahren. Nach der Änderung des Waffengesetzes dürfen nur noch Waffenschränke, die mindestens Grad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen, verwendet werden.

Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 unter 200 kgWaffenschrank WF5640-2-mit Regalteil-offen

– Langwaffen unbegrenzt

– bis zu 5 Kurzwaffen

– Munition

Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 über 200 kg

– Langwaffen unbegrenzt

– bis zu 10 Kurzwaffen

– Munition

Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1

– Langwaffen unbegrenzt

– Kurzwaffen unbegrenzt

– Munition

Für bisher genutzte Waffenschränke gilt jedoch ein Besitzstandsschutz:

Wer bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B besitzt, darf diesen auch nach der Änderung des Waffengesetzes weiter nutzen. Die Besitzstandsschutzregelung soll auch für Waffen gelten, die neu erworben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapazität des alten Schrankes ausreicht. Die Regelung gilt auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Ebenso die Möbeleinsatztresore, die auch teilweise zur Aufbewahrung von Kurzwaffen genutzt werden.

  • Für kurzfristigen Bedarf an Waffenschränken des noch aktuellen Waffengesetzes – sprechen Sie unseren Vertrieb an.
  • Für die Besitzstandsschutzregelung ist es entscheidend, dass das Kaufdatum vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes liegt.

Wird jedoch ein Waffenschrank nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben, muss der Schrank der EN 1143-1 entsprechen.

Stichtag für den Besitzstandsschutz ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen die Gesetzesänderungen zur Waffenlagerung in Kraft treten.

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