Durch die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2002 in der Abgabenordnung (AO §§146 und 147) gefährdet ein Datenverlust nicht mehr nur die Existenz des Betriebes, durch die Verantwortlichkeit macht sich der Unternehmer jetzt auch strafbar, wenn er nicht mehr auf gesicherte Daten zurückgreifen kann!
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