Sie sind im Besitz von meldepflichtigen Langwaffen oder Kurzwaffen und möchten sich deshalb über eine sichere Aufbewahrung in einem Waffentresor oder Waffenschrank informieren? Dann haben Sie mit uns genau den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Egal, ob als Schütze, Jäger, Waffenhändler oder Waffensammler – alle Besitzer von meldepflichtigen Waffen und Munition sind laut dem aktuellen Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, ihre Waffen in einem zertifizierten Stahlschrank zu lagern und einen Nachweis über die gesetzeskonforme Aufbewahrung zu erbringen. Es muss unbefugten Dritten jede Möglichkeit genommen werden, die Waffen und Munition an sich zu nehmen. Hierbei ist auch unbedingt die allgemeine deutsche Waffenverordnung (aWaffV) einzuhalten. Je nach Art, Anzahl und Aufstellungsort der Waffen ist jeweils ein speziell geeigneter Tresor vorgesehen. Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition besitzt oder besitzen will, muss sich laut Vorschrift außerdem der regelmäßigen Kontrolle durch die Behörden unterwerfen.
Bitte beachten Sie, dass Waffenschränke speziell zur Aufbewahrung von meldepflichtigen Waffen und Munition konzipiert sind. Zur Sicherung von Werten befragen Sie hinsichtlich der Zeichnungsgrenzen unbedingt erst Ihren Versicherer.