Nach der Änderung des Waffengesetzes im Juni 2017 ist es das Ziel, den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anzuheben. Für alle Waffenbesitzer ändern sich damit die Vorschriften zur fachgerechten Waffenaufbewahrung. Vor der Änderung des Waffengesetzes war es ausreichend, Lang- und Kurzwaffen in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA 24992 aufzubewahren. Seit dem 06.07.2017 (Veröffentlichungsdatum ist der Stichtag) dürfen nur noch Waffenschränke, die mindestens Grad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen, verwendet werden. Außerdem ist keine getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition mehr erforderlich.
Gümbel Waffenschränke und Waffentresore
Vorschriften zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
- Bis zu 5 Kurzwaffen dürfen zusätzlich eingelagert werden
- Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden
- Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
- Bis zu 10 Kurzwaffen dürfen zusätzlich eingelagert werden
- Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden
- Langwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
- Kurzwaffen dürfen unbegrenzt aufbewahrt werden
- Die Munition kann ebenfalls im Waffenschrank untergebracht werden
Für bisher genutzte Waffenschränke gilt allerdings ein Besitzstandschutz:
Sollten Sie also bereits einen Waffenschrank der VDMA Sicherheitsstufe A oder B besitzen, so dürfen Sie diesen auch nach der erfolgten Änderung des Waffengesetzes weiterhin nutzen. Die Besitzstandschutzregelung gilt auch für Waffen, die neu erworben werden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Kapazität des alten Waffenschrankes für die Aufbewahrung der neuen Waffen ausreicht. Diese Regelung ist ebenso für Mitbewohner wirksam, die ihre Waffen gemeinsam in einem Tresor aufbewahren. Auch die Möbeleinsatztresore, welche teilweise zur Aufbewahrung von Kurzwaffen genutzt werden, sind in der Regelung mit eingeschlossen.
Für die Besitzstandsschutzregelung ist es entscheidend, dass das Kaufdatum Ihres alten Tresors vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes liegt. Wird jedoch ein Waffenschrank nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben, so muss der Schrank zwingend der EN 1143-1 entsprechen.